Wie aktuelle Standards und neue Gesetze jede Website verändern – und warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Barrierefreiheit – mehr als ein freiwilliges Extra
Barrierefreies Webdesign ermöglicht allen Menschen, Inhalte zu nutzen – von Nutzerinnen mit Screenreader bis zu Personen mit langsamen Internetverbindungen. Verbesserte Usability für alle Besuchenden ist ein unmittelbarer Nebeneffekt, genauso wie verlängerte Verweildauer und geringere Absprungraten.
Gesetzliche Pflicht ab 2025
• 28. Juni 2025: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele private Unternehmen in Deutschland, Websites und Apps barrierefrei zu gestalten
Quelle: srd-rechtsanwaelte
• EU-weit greift gleichzeitig der European Accessibility Act, der identische Anforderungen vorsieht
Quelle: Access by Design
• Öffentliche Stellen müssen bereits heute nach BITV 2.0 entwickeln
Quelle: t3n
Aktuelle Standards im Überblick
• WCAG 2.2 (Oktober 2023) ergänzt neun neue Erfolgskriterien, etwa „Focus Not Obscured“ und „Accessible Authentication“
Quelle: W3C Web Accessibility Initiative (WAI)
• EN 301 549 verweist auf WCAG 2.2 und dient als europäische Norm für digitale Barrierefreiheit
Quelle: Bundesministerium des Innern
Vierfacher Nutzen fürs Unternehmen
1. Suchmaschinenranking: Google bewertet barrierefreie Seiten als qualitativ hochwertiger; Alt-Texte, semantisches HTML und schnelle Core Web Vitals zahlen direkt ein
2. Größere Zielgruppen: Rund 15 % der Bevölkerung lebt mit Behinderungen; hinzu kommen Seniorinnen und Mobile-First-User
3. Rechtssicherheit: Vermeidung von Abmahn- und Reputationsrisiken nach BFSG/EAA
4. Effizientere Pflege: Klare Strukturen erleichtern Redakteuren die Arbeit und reduzieren Wartungskosten
Praxisbeispiele für Ihr barrierefreies Webdesign
• E-Commerce: Tastatur-bedienbare Produktfilter und Live-Region für Warenkorb-Updates
• Behördenportal: „Skip to main content“-Link, kontraststarke Farbschemata und Klartext-Fehlermeldungen
• SaaS-Dashboard: Fokus-Indikatoren nach WCAG 2.2, responsives Layout mit flexiblen Schriftgrößen
Checkliste – das sollte jede neue Website enthalten
□ Semantisches HTML5 und ARIA-Landmarks
□ Lückenlose Tastaturnavigation
□ Screenreader-kompatible Formularlabels
□ Responsives Grid, das auch bei 200 % Zoom stabil bleibt
Inhalt
□ Präzise Alt-Texte für Grafiken
□ Untertitel sowie Audiodeskription für Videos
□ Einfache Sprache bei wichtigen Kernbotschaften
Gestaltung
□ Kontrast ≥ 4.5 : 1 für Text
□ Mindest-Touch-Ziel 24 × 24 px
□ Keine Animationen, die nicht gestoppt werden können
Was Sie vermeiden sollten
× Platzhalter-Text „Bild123.jpg“ als Alt-Attribut
× Farbige Links ohne zusätzliche Kennzeichnung
× Elemente, die beim Scrollen Fokus oder Kontext verschieben
× Exklusive Maus-Over-Navigation ohne Tastaturäquivalent
Fazit: Ab 2025 ist Barrierefreiheit kein optionales Feature mehr, sondern verbindlicher Standard. Unternehmen, die Accessibility bereits jetzt konsequent in Konzept, Design und Entwicklung integrieren, gewinnen doppelt: Sie erhöhen sofort die Zufriedenheit aller Nutzerinnen und Nutzer, verbessern langfristig ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen – und sparen sich teure Nachrüstungen auf den letzten Drücker.